Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

BA 180 Logo

Kontakt

Büro Staatliche Anerkennung
Anja Bönisch

Telefon: +49-345-55 23809

Franckesche Stiftungen
Haus 3, Raum 0.08 / Erdgeschoß
Franckeplatz 1
06110 Halle (Saale)

Telefon-Sprechzeiten:
Di 10-12 Uhr
Do 13-15 Uhr

Postanschrift:
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Philosophische Fakultät III - Erziehungswissenschaften
Büro Staatliche Anerkennung
06099 Halle (Saale)

Weiteres

Login für Redakteure

Staatliche Anerkennung als Sozialpädagog*innen (BA 180)

AKTUELLES

Vom 26. März bis 01. April 2024 ist das Büro Staatliche Anerkennung urlaubsbedingt nicht besetzt. Ab dem 02.04.2024 stehe ich Ihnen gerne wieder zur Verfügung.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und eine schöne Osterzeit!

Rechtliche Grundlage

Sozialberufeanerkennungsgesetz Sachsen-Anhalt
(SozBAnerkG LSA)

Gesetz über die staatliche  Anerkennung zu Berufs- und Studienabschlüssen auf den Gebieten der  Sozialarbeit und der Sozialpädagogik sowie verwandten Gebieten im Land  Sachsen-Anhalt (vom 31. Juli 1995)

Quelle: Landesrecht Sachsen-Anhalt

[ mehr ... ]   

Gemäß Sozialberufeanerkennungsgesetz Sachsen-Anhalt in der Fassung vom 25.2.2016 (GVBI. LSA S. 89, 105) sowie der Verordnung zur Ausführung des Sozialberufeanerkennungsgesetzes Sachsen-Anhalt (SozBAEnerkGAVO  LSA) vom 13.12.2016 kann auf Antrag und nach Prüfung der Voraussetzungen die Staatliche Anerkennung als Sozialpädagogin / Sozialpädagoge an die Absolvierenden der folgenden Studiengänge an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg verliehen werden.

Als antragsberechtigt gelten folgende Personengruppen:

  • Absolvierende des Bachelorstudienganges Erziehungswissenschaft mit 180 Leistungspunkten an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.
  • Absolvierende des eingestellten Diplomstudienganges Erziehungswissenschaften an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, welche im Hauptstudium die Studienrichtung "Sozialpädagogik" studiert haben.

Seit dem Sommersemester 2018 müssen Absolvierende das Antragsformular nicht gesondert anfordern. Es wird ausschließlich zusammen mit den Abschlussdokumenten an der MLU ausgehändigt.

Das Büro für Staatliche Anerkennung gibt Ihnen gern Auskunft über das Antragsverfahren und die notwendigen Voraussetzungen.

FAQ zur staatlichen Anerkennung an der MLU

Ab sofort finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Antragsverfahren zur Erlangung der staatlichen Anerkennung als Sozialpädagoge oder als Sozialpädagogin an der MLU in folgendem Dokument zusammengefasst:
FAQ Staatliche Anerkennung MLU.pdf (202,9 KB)  vom 04.10.2023

Studentische Hilfskraft mit Abschluss gesucht!

Das Büro für staatliche Anerkennung sucht zum nächstmöglichsten Zeitpunkt eine studentische Hilfskraft mit Abschluss im Verwaltungsbereich. Der Einsatz erfolgt überwiegend im Büro für staatliche Anerkennung aber auch Studiengangsmanagement am Institut für Pädagogik sowie im BA/MA Prüfungsamt Erziehungswissenschaft. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und Aufgabenbereichen entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Stellenausschreibung.

Achtung: Die darin angegebene Bewerbungsfrist wurde verlängert. Wir freuen uns daher auf Ihre Bewerbung per Email an Anja Bönisch bis zum 31.01.2024!
SHK Stellenausschreibung staatliche Anerkennung.pdf (120,7 KB)  vom 06.10.2023

Zum Seitenanfang