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Dokumente

# Formular zur Anmeldung von Abschlussarbeiten (Bachelor)
Anmeldung Bachelorarbeit.pdf (478,1 KB)  vom 15.07.2024

# Formular zur Anmeldung von Abschlussarbeiten (Master)
Anmeldung_Masterarbeit.pdf (444,3 KB)  vom 15.07.2024

EINSTUFUNGSBESCHEID MLU
Einstufungsbescheid.pdf?2 (externe Datei)

ASQ-Anerkennungsantrag
download.php?down=64838&elem=3452108 (externe Datei)

FAQ für Studierende
FAQ-Prüfungsamt_02.04.2025.pdf (242,2 KB)  vom 02.04.2025

Kontakt

Anja Bönisch

Telefon: +49-345-55 23819
Telefax: +49-345-55 27236

Franckesche Stiftungen
Haus 3, Raum E.11 / Erdgeschoß
Franckeplatz 1
06110 Halle (Saale)

Telefonsprechzeiten:
Mo 14-16 Uhr
Fr 11-13 Uhr
Telefon- und Sprechstunden vor Ort:
Di 10-12 Uhr
Do 13-15 Uhr
Mi nach Vereinbarung

Postanschrift:
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Philosophische Fakultät III - Erziehungswissenschaften
Prüfungsamt - Anja Bönisch
06099 Halle (Saale)

Victoria Lerche

Telefon: +49-345-55 23819
Telefax: +49-345-55 27236

Franckesche Stiftungen
Haus 3, Raum E.11 / Erdgeschoß
Franckeplatz 1
06110 Halle (Saale)

Momentan ist Victoria Lerche nicht im Dienst.

Postanschrift:
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Philosophische Fakultät III - Erziehungswissenschaften
Prüfungsamt - Victoria Lerche
06099 Halle (Saale)

Studentische Hilfskraft:
Antonia Teske

Postanschrift:
Studentische Hilfskraft:
Antonia Teske
06099 Halle (Saale)

Weiteres

Login für Redakteure

Prüfungsamt

für die Hauptfachstudiengänge
Bachelor und Master Erziehungswissenschaft

Die auf dieser Webseite aufgeführten Kontaktdaten gelten  ausschließlich für Studierende der Studiengänge Bachelor (90LP / 180LP)  sowie Master (120 LP) Erziehungswissenschaft.

ACHTUNG: Studierende im LEHRAMT

Studierende der Lehrämter wenden sich bitte an das entsprechende Prüfungsamt im Zentrum für Lehrer*innenbildung.

Wenn Sie die staatlichen Abschlussprüfungen für ein Lehramt ablegen wollen, müssen Sie die Zulassung beim Landesprüfungsamt für Lehrämter    beantragen.

Landesprüfungsamt für Lehrämter   

Franckeplatz 1 Haus 36 (36a)
06110 Halle (Saale)

Telefon: +49 345 77797-54

Email:

Anmeldung von Prüfungsterminen im Wintersemester 2025/26

Prüfungstermine im Wintersemester 2025/26 können ab dem 01.11.2025 im Löwenportal angemeldet werden. Zweit- und Dritttermine aus dem Sommersemester 2025 sind ebenfalls ab diesem Zeitpunkt zugänglich.

ACHTUNG: Sollten Sie aufgrund des Wechsels in die neue Prüfungsordnung (PO 125) im Löwenportal keine Möglichkeit haben, sich für Zweit- oder Dritttermine aus dem Sommersemester 2025 anzumelden, wenden Sie sich bitte umgehend an das Prüfungsamt, damit dort eine manuelle Anmeldung zur Prüfung vorgenommen werden kann. In allen anderen Fällen müssen Sie die Anmeldung zu Prüfungen eigenständig innerhalb der festgelegten Anmeldefristen im Löwenportal vornehmen. Eine nachträgliche Anmeldung durch das Prüfungsamt ist grundsätzlich  nicht möglich (außer in wenigen begründeten Ausnahmefällen).

Die Anmeldung zu einer Prüfung im Löwenportal ist i.d.R. bis 2 Wochen vor dem Prüfungstermin möglich, ein Rücktritt kann i.d.R. bis eine Woche vorher erfolgen. Die genauen Frsiten entnehmen Sie bitte dem Löwenportal. Voraussetzung für die Prüfungsanmeldung ist die dazugehörige Modulanmeldung im Löwenportal. Bitte melden Sie sich im Prüfungsamt Bachelor/Master Erziehungswissenschaft sollte eine entsprechende Modulanmeldung fehlen.

Abgabe von schriftlichen Arbeiten (Hausarbeiten, Exposé, Portfolio etc.)

Mit Ausnahme des Praktikumsberichtes* und der Abschlussarbeit** werden HAUSARBEITEN und andere schriftliche Arbeiten (Exposé, Portfolio etc.) ausschließlich digital abgegeben. Bitte nutzen Sie dazu die sicheren Abgabeordner im Stud.IP. Eine zusätzliche Übermittlung per E-Mail oder in ausgedruckter Form ist in diesen Fällen nicht notwendig.

Hausarbeiten im Wintersememster 2025/26 sind bis zum 31.03.2026 in die dafür vorgesehenen digitalen Ordner im Stud.IP hochzuladen. Diese stehen ab November 2025 dort für Sie bereit. Bitte nutzen Sie diese Ordner auch für angemeldete Zweit- oder Dritttermine aus dem Sommersemester 2025.

Sollte ein Ordner nicht auffindbar sein oder ein*e Prüfer*in fehlen, so wenden Sie sich bitte mit allen relevanten Informationen (Modul, Name des*der Prüfenden, Prüfungstermin etc.) an das Prüfungsamt. Ein entsprechender Ordner wird nachträglich erstellt. Ausführliche Informationen dazu finden Sie im folgenden Merkblatt zur digitalen Abgabe von Hausarbeiten im WiSe 2025/26.

HINWEIS:

Bei der Abgabe des PRAKTIKUMSBERICHTS und der ABSCHLUSSARBEIT ist zusätzlich ein ausgedrucktes und zusammengeheftetes Archivexemplar innerhalb der Frist einzureichen.

* Bitte informieren Sie sich zur Abgabe der Modulleistung "Praktikumsbericht" auf der Webseite des Praktikumsbüros.

** Ausführliche Informationen zur "Abgabe von Abschlussarbeiten" finden Sie im gleichnamigen Abschnitt auf dieser Seite.

Merkblatt zur digitalen Abgabe von Hausarbeiten im WiSe 2025/26
Merkblatt zur digitalen Abgabe von Hausarbeiten WiSe 2025_26.pdf (326,4 KB)  vom 30.10.2025

Verlängerung der Abgabefrist im Krankheitsfall

Im Krankheitsfall wenden Sie sich bitte umgehend an das Prüfungsamt und reichen Ihren Krankenschein (ohne Diagnose) als PDF-Scan im Anhang einer Email ein und geben das Modul bzw. den betreffenden Prüfungstermin an. Die Abgabefrist von Hausarbeiten und Abschlussarbeiten verlängert sich i.d.R. um die Dauer Ihrer Krankschreibung. Der daraus resultierende neue Abgabetermin wird Ihnen und Ihren Prüfer*innen per Email mitgeteilt sowie im Löwenportal hinterlegt.

Im Falle von Krankheit während einer mündlichen Prüfung wird auf Grundlage des unverzüglich eingereichten Krankenscheins i.d.R. ein Rücktritt für diesen Prüfungstermin verbucht, sodass Ihnen die regulären drei Prüfungsversuche für das betrffende Modul erhalten bleiben.

Zur Abgabe von Hausarbeiten oder sonstiger schriftlicher Prüfungsleistungen nutzen Sie bitte ausschließlich die sicheren Abgabeordner im Stud.IP, wo der Upload-Zeitpunkt festgehalten auch nach dem regulären Abgabetermin (WiSe: 31.03.; SoSe: 30.09.) festgehalten wird. Eine Abgabe per Email ist auch in diesem Fall nicht erforderlich.

Nachteilsausgleich bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen

Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen können einen Antrag auf Nachteilsausgleich für Studien- und Prüfungsleistungen stellen, um eine chancengerechte Teilhabe am Studium zu ermöglichen.


Vor der Antragstellung empfehlen wir die Kontaktaufnahme mit der Beratungsstelle für Inklusion. Dort erhalten Sie Unterstützung beim Ausfüllen des Antrags und erfahren, welches ärztliche Gutachten als Nachweis benötigt wird.


Ablauf der Antragstellung:

  • Basisantrag (für das laufende Semester):
    Stellen Sie zunächst für das aktuelle Semester einen Basisantrag. Geben Sie im Antrag bitte möglichst konkret an, für welche Studien- bzw.  Prüfungsleistungen Sie welche nachteilsausgleichende Maßnahme benötigen (z. B. Schreibzeitverlängerung von 25% für die Klausur im Modul XY). Der Antrag wird vom Prüfungsausschusses geprüft und ggf. genehmigt.
  • Folgeantrag (für kommende Semester):
    Sofern im Basisantrag noch keine konkreten Angaben zu zukünftigen Prüfungsleistungen gemacht wurden, können Sie für weitere Semester Folgeanträge stellen (z. B. für eine spezielle Modulprüfung bei einem  bestimmten Prüfenden). Die Genehmigung erfolgt in der Regel auf Grundlage des bereits bewilligten Basisantrags. Folgeanträge sind nicht erforderlich, wenn im Basisantrag bereits ausreichende Angaben enthalten sind.

  • Einreichung und Bewilligung:
    Reichen Sie das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular per E-Mail beim Prüfungsamt ein.  Über Ihren Antrag entscheidet der Studien- und Prüfungsausschuss. Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung.
    Bei Kombinationsstudiengängen kann es notwendig sein, separate Anträge für  jedes Fach zu stellen.

Alle wichtigen Informationen sowie das Antragsformular (im Downloadbereich) finden Sie auf folgender Webseite:

[ mehr ... ]

Anmeldung von Abschlussarbeiten

***** Information für Studierende des Bachelorstudienganges *****

Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung zur Abschlussarbeit nur möglich ist, wenn gem. § 10 Abs. 2 bzw. § 10 Abs. 3 der Studien- und Prüfungsordnungen mindestens 120 LP (Bachelor 180) bzw. 60 LP (Bachelor 90) nachgewiesen werden können.

***** Information für Studierende des Masterstudienganges *****

Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung zur Abschlussarbeit nur möglich ist, wenn gem. § 8 Abs. 2 der Studien- und Prüfungsordnung mindestens 60 LP nachgewiesen werden können.

Wichtige Termine, Fristen und Hinweise für die Abgabe von Abschlussarbeiten im Wintersemester 2025/26
Zeit- und Organisationsplan_Wintersemester 2025_2026.pdf (255,1 KB)  vom 30.10.2025

Liste der zur Betreuung von Abschlussarbeiten berechtigten Personen im Wintersemester 2025/2026
Prüfer_innenliste-Wintersemester 2025-2026.pdf (127,2 KB)  vom 30.10.2025

Abgabe von Abschlussarbeiten

Abschlussarbeiten werden zunächst digital per Email (adressiert an die Gutachter*innen und in Kopie an das Prüfungsamt) abgegeben. Zudem ist die Abgabe EINES Papierexemplars Ihrer Abschlussarbeit Pflicht (geheftet, nicht gebunden). Dieses ausgedruckte Exemplar muss jedoch ebenfalls innerhalb der gesetzten Abgabefrist im Prüfungsamt eingereicht werden.

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Sie haben folgende Möglichkeiten zur Abgabe Ihres Archivexemplars:

  • Persönliche Abgabe Ihrer Arbeit im Prüfungsamt (nach vorheriger Terminvereinbarung)
  • Abgabe als Briefsendung mit gültigem Poststempel (Aufgabe bei der Post muss spätestens am Tag der Abgabefrist erfolgen)
  • Sofern beides nicht möglich ist, können Sie Ihre Arbeit nach vorheriger Terminvereinbarung von Montag bis Freitag in einem der Sekretariate der Arbeitsbereiche am Institut für Pädagogik abgeben, wo der Eingang ebenfalls dokumentiert werden kann.

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Sofern sich Ihr Abgabetermin ins kommende Semester verschiebt, empfehlen wir die vorsorgliche Rückmeldung. Sollten Sie alle Leistungen bis einen Monat nach Beginn dieses Folgesemsters abschließen, können Sie die Exmatrikulation sowie eine Rückerstattung des Semesterbeitrags beantragen. Weitere Informationen zu Rückmeldung und Rückerstattung finden Sie unten auf dieser Seite.

Beachten Sie für die Abgabe von schriftlichen Arbeiten bitte auch das unten stehende Merkblatt sowie die nachfolgenden FAQ für Studierende!

Merkblatt zur Abgabe von Abschlussarbeiten

Merkblatt Abgabe von Abschlussarbeiten.pdf (170,7 KB)  vom 05.06.2025

Fragen & Antworten Prüfungsamt
FAQ-Prüfungsamt_09.10.2025.pdf (574,9 KB)  vom 09.10.2025

Persönliche Abgabe von Dokumenten

Die persönliche Abgabe von sonstigen Dokumenten im Prüfungsamt ist ausschließlich zu den im grünen Bereich genannten Sprechzeiten vor Ort von Dienstag bis Donnerstag möglich. An den restlichen Tagen können Unterlagen (außer Abschlusssarbeiten!) im Postfach des Prüfungsamtes hinterlegt werden (Haus 3, EG).

Rückmeldung für das kommende Semester

Wer sein Studium an der Uni Halle im bevorstehenden Semester fortsetzen möchte, muss sich dafür vor jedem Semester erneut aktiv zurückmelden. Dafür gelten folgende Rückmeldefristen:

  • für das Wintersemester: jeweils vom 20.06. bis 31.07.
  • für das Sommersemester: jeweils vom 01.12. bis 31.01.

Die Rückmeldung gilt als erfolgt, wenn der Semesterbeitrag vollständig und  fristgerecht bei der Universität eingegangen ist (es gilt das Datum  des Geldeingangs!) und keine Exmatrikulationsgründe vorliegen. Studierende erhalten eine Erinnerungsmail an ihre studentische  E-Mail-Adresse. Erfolgt die Rückmeldung nicht, droht die Exmatrikulation von Amts wegen.

Ausführliche Informationen finden Sie unter folgendem Link:

[ mehr ... ]

Exmatrikulation und Semesterbeitrag

Sobald Sie neben der Abschlussarbeit auch alle übrigen Studien- und  Prüfungsleistungen Ihres Studiengangs erbrachtfern haben und nicht an einem weiterführenden Studiengang interessiert oder anderweitig an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU) eingeschrieben sind, können Sie sich auf Antrag beim Immatrikulationsamt exmatrikulieren. Für die Bewertung von Abschlussarbeiten oder sonstigen Prüfungsleistungen ist KEINE Einschreibung im betreffenden Studiengang mehr erforderlich. Bei einer - hoffentlich nicht zu erwartenden - negativen Bewertung einer Prüfung werden sie für einen neuen Prüfungsversuch in den Studiengang zurückgeholt.

Die Exmatrikulation auf eigenen Antrag wird dringend empfohlen, da Sie nur so eine Exmatrikulationsbescheinigung erhalten. Diese Bescheinigung ist unter anderem für eine spätere Rentenberechnung oder bei einem Hochschulwechsel wichtig. Das gewünschte Datum der Exmatrikulation können Sie im Antrag frei wählen – entweder sofort, also am Tag der Antragstellung, oder jederzeit bis zum Ende des Semesters. Der Exmatrikulationsantrag kann persönlich zu den Öffnungszeiten im SSC eingereicht, postalisch zugeschickt oder als Scan per E-Mail an das Immatrikulationsamt () gesendet werden.

Andernfalls werden Sie automatisch zum Semesterende exmatrikuliert, sofern Sie keine Rückmeldung für das nächste Semester vorgenommen haben. Das Semesterticket können Sie bis zu Ihrer Exmatrikulation weiter nutzen.

Bei weiteren Fragen zur Exmatrikulation oder zum Semesterticket wenden Sie sich daher bitte an das zuständige Immatrikulationsamt

Unter folgendem Link finden Sie sämtliche Anträge und Formulare (z. B. Exmatrikulation, Rückerstattung des Semesterbeitrags etc.):

[ mehr ... ]

STUDIENGANGWECHSEL interner / externer Studierender
-> EINSTUFUNGSBESCHEID für die Bewerbung an der MLU

Wenn Sie im Rahmen eines Studiengangswechsels innerhalb der MLU oder von einer anderen Hochschule zur Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg wechseln, können Sie bereits erbrachte Studienleistungen auf Antrag anerkennen lassen.

Antragsverfahren zur Anerkennung von Studienleistungen:

  • Den Antrag auf Anerkennung stellen Sie formlos per E-Mail an das Prüfungsamt.
  • Fügen Sie Ihrer E-Mail folgende Unterlagen im PDF-Format bei (PDF-Scan, keine Fotos!):  
    • Nachweise über bisherige Studienleistungen (Zeugnisse, Transcript of Records) sowie
    • den bereits mit Ihren Daten ausgefüllten EINSTUFUNGSBESCHEID (Download im rechten Seitenbereich)
  • Nur wenn Ihre bisherigen Studienleistungen in ausreichendem Umfang mit den Inhalten des angestrebten Studiengangs übereinstimmen, kann eine Einstufung in ein höheres Fachsemester erfolgen (in der Regel sind mind. 30 anrechenbare Leistungspunkte pro Semester erforderlich)
  • In diesem Fall erhalten Sie einen Einstufungsbescheid, mit dem Sie sich regulär für das Studium der Erziehungswissenschaft an der MLU bewerben können.


Fristen zur Beantragung von EINSTUFUNGSBESCHEIDEN:

  • Antragszeitraum für das SoSe: 15.10. bis 31.01.
  • Antragszeitraum für das WiSe: 15.04. bis 31.07.
  • Die Prüfung der Anträge erfolgt ab Mitte November (für das SoSe) bzw. ab Mitte Mai (für das WiSe) in regelmäßigen Abständen durch den Prüfungsausschuss.


BEWERBUNGSFRISTEN an der MLU:

  • Bewerbungsschluss für das Sommersemester: 15.01.
  • Bewerbungsschluss für das Wintersemester: 15.07.


NEUE Frist zur Nachreichung von Einstufungsbescheiden in zulassungsbeschränkten Studiengängen:

  • Einstufung für das Sommersemester: bis 28.02.
  • Einstufung für das Wintersemester: bis 31.08.


Den EINSTUFUNGSBESCHEID laden Sie während Ihrer Online-Bewerbung bzw. nachträglich in das Bewerbungsportal der MLU hoch. Ausführliche Informationen zum Bewerbungsprozedere erhalten Sie beim Studierenden-Service-Center

  • Universitätsplatz 11 (Löwengebäude)
  • 06108 Halle (Saale)
  • E-Mail:


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Wichtiger Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass aufgrund eines sehr hohen Anfragevolumens eine detaillierte Aufstellung der anerkannten Studien- und Prüfungsleistungen erst nach erfolgreicher Immatrikulation in den betreffenden Studiengang erfolgen kann. Ein Anspruch auf Anerkennung bestimmter Leistungen besteht erst nach dieser abschließenden Prüfung.

Sobald Sie in den gewünschten Studiengangeingeschrieben wurden, melden Sie bitte erneut per E-Mail im Prüfungsamt und bitten um Anerkennung Ihrer im Vorstudium erbrachten Leistungen. Weisen Sie bitte darauf hin, wenn seit Ihrem Antrag auf Einstufung noch Leistungen hinzugekommen sind und fügen Sie bitte entsprechende Nachweise (als PDF) bei.

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Weitere Informationen

Detaillierte Hinweise zum Bewerbungsprozess sowie alle notwendigen Unterlagen und das erforderliche Formular (Einstufungsbescheid) finden Sie auf der folgenden Webseite des Immatrikulationsamtes der MLU:

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Zuhörtelefon für Studierende

Nightline-Initiative    

Nightline-Initiative

Egal ob bei Prüfungsstress, Einsamkeit oder Streit – die „Nightline“ ist  eine anonyme Anlaufstelle für alle Studierenden, die jemanden zum Reden  brauchen. Das Angebot ist Teil eines europaweiten Netzwerks, in dem  sich Studierende für Studierende engagieren.
Die Nightline-Initiative ist mittwochs und sonntags von 20 bis 24 Uhr per Telefon unter 0152-2513 2365 erreichbar.

[ mehr ... ]   

Zeugnisfeier 30. Juni 2026

An dieser Stelle möchten wir schon auf die kommende Zeugnisfeier im SoSe 2026 hinweisen, zu der wir alle Absolvierenden der Bachelor und Master Studiengänge Erziehungswissenschaft, die seit dem SoSe 2025 ihr Studium an der MLU erfolgreich abgeschlossen haben, einladen. Die feierliche Zeugnisübergabe findet am 30. Juni 2025 wie üblich im Deutschen Saal (Haus 7) statt.

Für die Teilnahme an der feierlichen Zeugnisübergabe melden Sie sich bitte bis zum 12. Juni 2026 verbindlich via E-Mail an:

Alle weiteren Informationen finden Sie in der nachfolgenden Einaldung.

Einladung zur Zeugnisfeier am 30. Juni 2026
Einladung_Zeugnisfeier_2026.pdf (245,4 KB)  vom 17.07.2025

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