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Büro Staatliche Anerkennung
Anja Bönisch
Telefon: +49-345-55 23809
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Franckesche Stiftungen
Haus 3, Raum 0.08 / Erdgeschoß
Franckeplatz 1
06110 Halle (Saale)
Sprechzeiten:
Dienstag 10 - 12 Uhr
Postanschrift:
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Philosophische Fakultät III - Erziehungswissenschaften
Büro Staatliche Anerkennung
06099 Halle (Saale)
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Staatliche Anerkennung als Sozialpädagog*innen (BA 180)
Auf Antrag und nach Prüfung der Voraussetzungen kann laut Sozialberufeanerkennungsgesetz Sachsen-Anhalt in der Fassung vom 25.2.2016 (GVBI. LSA S. 89, 105) sowie die Verordnung zur Ausführung des Sozialberufeanerkennungsgesetzes Sachsen-Anhalt (SozBAEnerkGAVO LSA) vom 13.12.2016 die Staatliche Anerkennung als Sozialpädagogin / Sozialpädagoge verliehen werden.
Das Büro für Staatliche Anerkennung gibt Ihnen gern Auskunft über das Antragsverfahren und notwendige Voraussetzungen.
Als antragsberechtigt gelten folgende Personengruppen:
- Absolventen des eingestellten Diplomstudienganges Erziehungswissenschaft der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, welche im Hauptstudium die Studienrichtung "Sozialpädagogik" studiert haben
- Absolventen des Bachelorstudienganges Erziehungswissenschaft mit
180 Leistungspunkten der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Seit dem Sommersemester 2018 müssen Absolventen das Antragsformular nicht gesondert anfordern. Es wird ausschließlich zusammen mit den Abschlussdokumenten ausgehändigt.