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Büro Staatliche Anerkennung

Telefon: +49-345-55 23809

Franckesche Stiftungen
Haus 3, Raum 0.08 / Erdgeschoß
Franckeplatz 1
06110 Halle (Saale)

Postanschrift:
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Philosophische Fakultät III - Erziehungswissenschaften
Büro Staatliche Anerkennung
06099 Halle (Saale)

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Staatliche Anerkennung als Sozialpädagog*innen (BA 180)

AKTUELLES

Das Büro Staatliche Anerkennung ist ab dem 10.09.2025 nur zeitweise besetzt bis eine Vertretung gefunden/eingestellt wurde. Es kann daher zu Verzögerungen bei der Beantwortung Ihres Anliegens kommen.
Senden Sie Ihre ausgefüllten und unterschriebenen Anträge mit allen erforderlichen Nachweisen (siehe Checkliste) bitte weiterhin an die im Formular angegebene Adresse des Büros Staatliche Anerkennung.

Rechtliche Grundlage

Sozialberufeanerkennungsgesetz Sachsen-Anhalt
(SozBAnerkG LSA)

Gesetz über die staatliche  Anerkennung zu Berufs- und Studienabschlüssen auf den Gebieten der  Sozialarbeit und der Sozialpädagogik sowie verwandten Gebieten im Land  Sachsen-Anhalt (vom 31. Juli 1995)

Quelle: Landesrecht Sachsen-Anhalt

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Gemäß Sozialberufeanerkennungsgesetz Sachsen-Anhalt in der Fassung vom 25.2.2016 (GVBI. LSA S. 89, 105) sowie der Verordnung zur Ausführung des Sozialberufeanerkennungsgesetzes Sachsen-Anhalt (SozBAEnerkGAVO  LSA) vom 13.12.2016 kann auf Antrag und nach Prüfung der Voraussetzungen die Staatliche Anerkennung als Sozialpädagogin / Sozialpädagoge an die Absolventen und Absolvent*innen der folgenden erziehungswissenschaftlichen Studiengänge an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg verliehen werden.

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Antragsberechtigte Personengruppen:

  • Absolventen und Absolvent*innen des Bachelorstudienganges Erziehungswissenschaft mit 180 Leistungspunkten an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.
  • Absolventen und Absolvent*innen des bereits eingestellten Diplomstudienganges Erziehungswissenschaften an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, welche im Hauptstudium die Studienrichtung "Sozialpädagogik" studiert haben.

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Das Antragsformular wird für BA 180 Absolvent*innen ausschließlich zusammen mit den Abschlussdokumenten an der MLU ausgehändigt.

Diplompädagog*innen der MLU fordern das Formular bitte per E-Mail an und erhalten dann detailliert Auskunft über die einzureichenden Nachweise.

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Wichtige Hinweise zu den Voraussetzungen und dem Verfahren für Absolvent*innen des BA 180 Erziehungswissenschaft an der MLU:

Eine zentrale Voraussetzung für die Beantragung der staatlichen Anerkennung ist der erfolgreiche Abschluss eines mindestens 450-stündigen Praktikums in einem (sozial-)pädagogischen Handlungsfeld. Ein ausschließliches Forschungspraktikum kann nicht anerkannt werden. Das Praktikum muss im Rahmen des Studiums absolviert und durch die begleitenden Seminare im Praktikumsmodul K fachlich eingebunden werden. Zusätzlich ist der dazugehörige Praktikumsbericht (Prüfungsleistung im BA 180 Modul K) vorzulegen, der die persönliche Eignung für die sozialpädagogische Praxis dokumentiert.

Erforderliche Nachweise für die Beantragung:

  • Kopie des Zeugnisses über das abgeschlossene Hochschulstudium an der MLU (BA 180 Erziehungswissenschaft)
  • Transcript of Records als Nachweis über das Absolvieren der erforderlichen Module sowie der integrierten Praxisphase
  • Kopie des im BA 180 Modul K eingereichten Praktikumsberichts
  • Bescheinigung(en) der Praktikumsstelle(n) über das ordnungsgemäße Absolvieren der integrierten Praxisphase (mind. 450 h) im pädagogischen Handlungsfeld
  • ggf. Anerkennungsschreiben des Praktikumsbüros, falls Praktika aus äquivalenten Studien an anderen Hochschulen anerkannt wurden
  • ggf. amtlich beglaubigte Kopie der Heiratsurkunde oder des Namensänderungsnachweises (bei Namensänderung nach Studienabschluss)

Nach positiver Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie von uns eine Bestätigung zur Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses gemäß § 30a BZRG sowie einen Gebührenbescheid über die Verwaltungsgebühr.

Das Büro für Staatliche Anerkennung gibt Ihnen gern Auskunft über das Antragsverfahren und die notwendigen Voraussetzungen.

FAQ zur staatlichen Anerkennung an der MLU

Ab sofort finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Antragsverfahren zur Erlangung der staatlichen Anerkennung als Sozialpädagoge oder als Sozialpädagogin an der MLU in folgendem Dokument zusammengefasst:
FAQ Staatliche Anerkennung MLU.pdf (202,9 KB)  vom 04.10.2023

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